Schulverbund
Erklärung zur Barrierefreiheit
e DBS Weinheim ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://dbsweinheim.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Es bestehen Barrieren bei Alternativtexten für Bilder, der Auszeichnung von Überschriften und Listen, Text- und Fokuskontrasten sowie der Tastaturbedienung. Der Sprunglink zum Seiteninhalt funktioniert nicht korrekt; eine Suche oder Sitemap als zusätzlicher Zugangsweg fehlt. Die Animation auf der Startseite lässt sich nicht anhalten.
Im Krankmeldungsformular bestehen Mängel bei Feldbeschriftungen, automatischen Ausfüllhilfen, der Sprachauszeichnung und der Ausgabe von Fehlermeldungen.
PDF-Links sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet. Die geprüften PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache fehlen.
Fehlende Überschriftenauszeichnungen und PDF-Linkkennzeichnungen werden voraussichtlich im November/Dezember 2026 überarbeitet.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04.11.2026 erstellt.
Grundlage der Bewertung:
Die Erklärung beruht auf der externen Prüfung durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg vom 29.07.2026, dokumentiert im Prüfbericht vom 31.07.2026, Aktenzeichen 165-26-K-dbswh-T. Die Entfernung des Barrierefreiheits-Overlays am 24.10.2026 wurde berücksichtigt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 04.11.2026 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Andrea Volz (Schulleiterin)
Gym-sl@dbs-weinheim.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie die in Ziffer 4 genannte Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.




